Erwägungsgrund 11 32007R0718
Es ist klarzustellen, welches der in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Verwaltungsverfahren für jede IPA-Komponente gilt.