Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon (2009/997/EU)
Eine Verlängerung des Bereitstellungszeitraums um ein Jahr kann somit genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32009D0997
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