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Infolgedessen sollten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG spezifische Anforderungen festgelegt und, gestützt auf solche Anforderungen, anschließend die Festlegung europäischer Sicherheitsnormvorschriften in Auftrag gegeben werden, mit denen gewährleistet wird, dass die fraglichen Vorrichtungen kindergesichert sind, ihre konstruktive Funktionsfähigkeit während ihrer gesamten veranschlagten Lebensdauer unversehrt bleibt, sie alterungs- und witterungsbeständig sind und ihnen klare Benutzeranleitungen und Gebrauchsinformationen beigegeben sind. Diese Normen sollten in Einklang mit der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften ausgearbeitet werden. Die Verweisung auf die angenommene Norm wäre gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen.
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG sollten von europäischen Normungsgremien europäische Normen festgelegt werden, die gewährleisten, dass Produkte der allgemeinen…
Diese Normen sollten nach dem Verfahren ausgearbeitet werden, das in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über…
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG sollten von europäischen Normungsgremien europäische Normen festgelegt werden, die gewährleisten, dass Produkte der allgemeinen…
Die Richtlinie 2001/95/EG sieht vor, dass von den europäischen Normungsgremien europäische Normen festgelegt werden sollten, die gewährleisten, dass Produkte…
Die Anforderungen an die Sicherheit von tragbaren Abspielgeräten sollten nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG mit dem Ziel…
Die spezifischen Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge sollten nach Maßgabe des Artikels 4 der Richtlinie 2001/95/EG mit dem Ziel festgelegt werden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.