Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Kommission beschließt, nach dem Verfahren in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im Amtsblatt Verweisungen auf diese Normen zu veröffentlichen, ist davon auszugehen, dass kindergesicherte Feststeller für Fenster und Balkontüren, die im Einklang mit diesen Normen gefertigt wurden, den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2001/95/EG genügen, soweit es um Sicherheitsanforderungen geht, die durch die Normen geregelt werden.
Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Europäische Kommission beschließt, nach dem Verfahren in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im…
Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Kommission beschließt, nach dem Verfahren in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im Amtsblatt…
Infolgedessen sollten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG spezifische Anforderungen festgelegt und, gestützt auf solche…
Sobald die Norm vorliegt und sofern die Kommission beschließt, die Verweisung darauf im Amtsblatt zu veröffentlichen, wird bei tragbaren Abspielgeräten, die im…
Die besonderen Sicherheitsanforderungen, denen von Verbrauchern anzubringende kindergesicherte Feststeller gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2001/95/EG genügen…
Mit der Veröffentlichung der Verweisung auf die überarbeitete Norm im Amtsblatt gälte die Konformitätsvermutung hinsichtlich der allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.