Beschluss 2010/111/GASP des Rates vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab 1. März 2010 .
Art. 15 32010D0111Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen