Erwägungsgrund 3 32010D0111
Der Sonderbeauftragte sollte sein Mandat in Abstimmung mit der Kommission ausführen, damit die Kohärenz mit anderen einschlägigen Tätigkeiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, sichergestellt ist.
Der Sonderbeauftragte sollte sein Mandat in Abstimmung mit der Kommission ausführen, damit die Kohärenz mit anderen einschlägigen Tätigkeiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, sichergestellt ist.