Art. 4 32013D03531. Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters. 2. Das Politische und…
Art. 4 Abs. 2 32010D0111BESCHLUSS 2010/111/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) unterhält eine enge Verbindung zu dem Sonderbeauftragten und ist dessen vorrangige Anlaufstelle im Rat.…
Art. 4 Abs. 1 32013D0307BESCHLUSS 2013/307/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013 zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den südlichen Mittelmeerraum
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
Art. 4 Abs. 1 32010D0110BESCHLUSS 2010/110/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
Art. 4 Abs. 1 32015D0970BESCHLUSS (GASP) 2015/970 DES RATES vom 22. Juni 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.