Beschluss (GASP) 2015/970 des Rates vom 22. Juni 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von vier Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32015D0970Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen