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Zur Erreichung dieser politischen Ziele hat der Sonderbeauftragte im Rahmen seines Mandats folgende Aufgaben:
Er begründet und pflegt enge Kontakte zu den Ländern der Region der Großen Seen, den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, den wichtigsten afrikanischen Ländern und Hauptpartnern der DR Kongo und der Union sowie regionalen und subregionalen afrikanischen Organisationen, sonstigen relevanten Drittländern und anderen führenden regionalen Persönlichkeiten;
er erteilt Ratschläge und erstattet Bericht hinsichtlich der Möglichkeiten für eine Unterstützung des Stabilisierungs- und Konsolidierungsprozesses durch die Union und die bestmögliche Weiterführung der Initiativen der Union;
er bietet Rat und Hilfestellung bei der Reform des Sicherheitssektors in der DR Kongo;
er leistet einen Beitrag zu den Folgemaßnahmen nach der Internationalen Konferenz zur Region der Großen Seen, insbesondere durch Unterstützung der in der Region festgelegten Politik mit dem Ziel der Gewaltfreiheit und des gegenseitigen Beistands bei der Lösung von Konflikten sowie im Hinblick auf die regionale Zusammenarbeit durch die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie, einer verantwortungsvollen Staatsführung, der justiziellen Zusammenarbeit sowie der Bekämpfung der Straffreiheit und der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen;
er leistet unter den Meinungsführern in der Region einen Beitrag zum besseren Verständnis der Rolle der Union;
er trägt, soweit darum ersucht wird, zur Aushandlung und Umsetzung von Friedens- und Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen den Parteien bei und setzt sich mit den Parteien auf diplomatischer Ebene ins Benehmen, wenn diese Vereinbarungen nicht eingehalten werden; im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der LRA sollten diese Aktivitäten in enger Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten für Sudan durchgeführt werden:
er leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechtspolitik der EU und der Leitlinien der EU zu den Menschenrechten, insbesondere der Leitlinien der EU zu Kindern und bewaffneten Konflikten, und der Politik der EU bezüglich der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit, auch durch Überwachung der diesbezüglichen Entwicklungen und Berichterstattung darüber.
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