Erwägungsgrund 8 32010D0118
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte in Abstimmung mit der Kommission ausgeführt werden, um die Kohärenz mit anderen einschlägigen Tätigkeiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, zu gewährleisten.
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte in Abstimmung mit der Kommission ausgeführt werden, um die Kohärenz mit anderen einschlägigen Tätigkeiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, zu gewährleisten.