Erwägungsgrund 9 32010D0118
Der Rat sieht vor, dass die Befugnisse und Zuständigkeiten des Sonderbeauftragten und die Befugnisse und Zuständigkeiten eines Internationalen Zivilbeauftragten derselben Person übertragen werden.
Der Rat sieht vor, dass die Befugnisse und Zuständigkeiten des Sonderbeauftragten und die Befugnisse und Zuständigkeiten eines Internationalen Zivilbeauftragten derselben Person übertragen werden.