Erwägungsgrund 2 32010D0124Es sollten daher die Vorschriften für die Arbeitsweise dieses Ausschusses festgelegt werden —
Art. 2 32007D0730BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2007 über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten Königreich gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit getroffenen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/730/EG)
Die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Maßnahmen werden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG im Amtsblatt der Europäischen Union…
Art. 2 32007D0475BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Italiens gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/475/EG)
Die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Maßnahmen werden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG im Amtsblatt veröffentlicht.
Erwägungsgrund 12 32010D0011BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für von Verbrauchern anzubringende kindergesicherte Feststeller für Fenster und Balkontüren gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10298) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/11/EU)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 11 32010D0009BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Baderinge, Badehilfen, Badewannen und Badewannenständer für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10290) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/9/EU)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 15 der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 8 32008R0324Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 eingesetzten…