Erwägungsgrund 2 32010D0131BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2010 zur Einsetzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (2010/131/EU)
Daher sollte ein Beschluss über die Einsetzung dieses Ausschusses erlassen und dessen Aufgaben festgelegt werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0823BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2008 zur Änderung des Beschlusses 95/319/EG zur Einsetzung eines Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/823/EG)
Der Ausschuss sollte eine Geschäftsordnung beschließen, in der die praktischen Modalitäten seiner Tätigkeit geregelt sind.
Erwägungsgrund 2 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf sollte festgelegt werden.
Erwägungsgrund 13 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sollten unter Unterstützung durch einen Ausschuss nach den in diesem Beschluss festgelegten…
Erwägungsgrund 2 32006D0363BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Räder für Personenkraftwagen und ihre Anhänger (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/363/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf sollte festgelegt werden.
Erwägungsgrund 5 32010L0079RICHTLINIE 2010/79/EU DER KOMMISSION vom 19. November 2010 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen an den technischen Fortschritt
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie 2004/42/EG eingesetzten Ausschusses —