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Die Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs und des Gerichts werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters oder Generalanwalts abzugeben. Dieser Ausschuss setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts, der Mitglieder der höchsten einzelstaatlichen Gerichte und der Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung ausgewählt werden, von denen einer vom Europäischen Parlament vorgeschlagen wird.
Der zuständige Bundesminister und die Mitglieder des Richterwahlausschusses können vorschlagen, wer zum Bundesrichter zu berufen ist. Der Bundesminister der…
1. Aufgabe Der Ausschuss gibt eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters oder Generalanwalts beim Gerichtshof oder…
Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes sieht die Einrichtung eines Ausschusses vor, der sich aus sieben…
Anhang I Artikel 3 Absatz 3 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes sieht die Einrichtung eines Ausschusses vor, der sich aus sieben Persönlichkeiten…
Die von der Bundesregierung nach Artikel 253 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Gesetz vom 8. Oktober 2008 zum Vertrag von Lissabon vom…
1. Nach Artikel 225a EG-Vertrag und Artikel 140b EAG-Vertrag kann der Rat „gerichtliche Kammern bilden, die für Entscheidungen im ersten Rechtszug über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.