Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2010/201/EU)
Der Anwendungsbereich des EGF wurde für Anträge, die ab dem 1. Mai 2009 gestellt wurden, erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden.
Erwägungsgrund 2 32010D0201
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