Beschluss des Rates vom 16. November 2009 über den Standpunkt der Gemeinschaft zur Zusammensetzung des im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EG, sowie über die Auswahl der Vertreter der auf dem Gebiet der EG-Vertragspartei ansässigen Organisationen (2010/207/EG)
Gemäß Artikel 232 Absatz 2 des Abkommens legt der Gemeinsame Rat CARIFORUM-EG (nachstehend „Gemeinsamer Rat“ genannt) die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EG (nachstehend „Ausschuss“ genannt) mit dem Ziel fest, eine breit angelegte Vertretung aller Interessengruppen sicherzustellen.
Erwägungsgrund 2 32010D0207
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