Erwägungsgrund 3 32010D0207
Die zügige Einsetzung der im Abkommen vorgesehenen Einrichtungen ist von entscheidender Bedeutung; angesichts seiner Rolle bei der Überwachung der Durchführung des Abkommens gilt dies insbesondere für den Ausschuss.
Die zügige Einsetzung der im Abkommen vorgesehenen Einrichtungen ist von entscheidender Bedeutung; angesichts seiner Rolle bei der Überwachung der Durchführung des Abkommens gilt dies insbesondere für den Ausschuss.