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Der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs zusammengetretene Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat einstimmig die Resolution 1887(2009) angenommen, in der er seine Entschlossenheit bekundet, eine sicherere Welt für alle anzustreben und die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen, im Einklang mit den Zielen des NVV, in einer Weise, die die internationale Stabilität fördert, und beruhend auf dem Grundsatz der unverminderten Sicherheit für alle; ferner fordert der Sicherheitsrat alle Staaten, die nicht Vertragsparteien des NVV sind, auf, dem Vertrag als Nichtkernwaffenvertragsstaaten beizutreten, und fordert die Vertragsstaaten des NVV auf, allen ihren Verpflichtungen vollständig nachzukommen und ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen und zusammenzuarbeiten, damit die Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2010 den Vertrag erfolgreich stärken und realistische und erreichbare Ziele für alle drei Säulen des Vertrags festlegen kann: die Nichtverbreitung, die friedliche Nutzung der Kernenergie und die Abrüstung.
Eintreten für die weltweite Geltung des NVV; Aufruf an alle Staaten, die nicht Vertragsparteien des NVV sind, dem Vertrag über die Nichtverbreitung unverzüglich…
Die Union verfolgt das Ziel, das Internationale System für die Nichtverbreitung von Kernwaffen dadurch zu stärken, dass sie sich für ein wesentliches und…
Auf der Konferenz von 1995 zur Überprüfung und Verlängerung des NVV haben die Vertragsparteien Beschlüsse über die unbegrenzte Verlängerung des Vertrags, über…
Die Europäische Union sieht in dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) weiterhin den Grundstein des globalen Systems der Nichtverbreitung von…
Bekräftigung seitens aller Vertragsstaaten, dass sie ihren Pflichten nachkommen und für das Erreichen der Ziele des NVV und für dessen weltweite Geltung…
Die gemeinsame Erklärung des Pariser Mittelmeergipfels vom 13. Juli 2008 zur Gründung der Union für den Mittelmeerraum hat das gemeinsame Streben nach Frieden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.