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Zur Durchsetzung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung sollten die Mitgliedstaaten amtliche Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz durchführen. Diese Kontrollen sollten nicht nur die vorgeschriebenen, sondern auch die freiwilligen Kennzeichnungsangaben umfassen. Damit die Angaben über die Zusammensetzung kontrolliert werden können, sollten zulässige Toleranzen für die angegebenen Werte festgelegt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Die amtlichen Kontrollen werden von den zuständigen Behörden nach den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und…
Die möglichen Maßnahmen, die die zuständige Behörde im Zuge der amtlichen Kontrollen ergreift, sollten festgelegt werden, damit Rechtssicherheit gewährleistet…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Die Mitgliedstaaten benennen die zuständige(n) Behörde(n), die für die Kontrollen in Bezug auf die in diesem Unterabschnitt festgelegten Verpflichtungen in…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.