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Mit dem Beschluss 2004/858/EG der Kommission vom 15. Dezember 2004 zur Einrichtung einer als „Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm“ bezeichneten Exekutivagentur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates wurde die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (im Folgenden „die Agentur“) eingerichtet.
Die für die Verwaltung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008) erforderlichen, im Haushaltsplan veranschlagten…
Nach Artikel 6 des Beschlusses 2004/858/EG führt die Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm bestimmte Aktivitäten zur Durchführung des Aktionsprogramms im…
Nach Artikel 6 des Beschlusses 2004/858/EG führt die Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm bestimmte Aktivitäten zur Durchführung des Aktionsprogramms im…
Nach Artikel 6 des Beschlusses 2004/858/EG führt die Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm bestimmte Aktivitäten zur Umsetzung des Aktionsprogramms im…
Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 regelt den Status der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt…
Nach Artikel 6 des Beschlusses 2004/858/EG der Kommission vom 15. Dezember 2004 erhält die Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm eine Finanzhilfe aus dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.