Erwägungsgrund 9 32010D0231
Dieser Beschluss achtet ferner in vollem Umfang die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen sowie den rechtlich bindenden Charakter der Resolutionen des Sicherheitsrates.
Dieser Beschluss achtet ferner in vollem Umfang die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen sowie den rechtlich bindenden Charakter der Resolutionen des Sicherheitsrates.