Erwägungsgrund 14 32010R0356
Um innerhalb der Union ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu erreichen, sollten die Namen und übrigen sachdienlichen Angaben zur Identifizierung der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach dieser Verordnung eingefroren werden, veröffentlicht werden.