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Der Höchstbeitrag der Europäischen Union zur Durchführung der vorbereitenden Maßnahme wird auf 2 000 000 EUR festgesetzt und aus der Haushaltslinie 17 04 03 03 des Gesamthaushalts der Europäischen Union für 2010 finanziert.
Die Union finanziert die in den Kapiteln III und IV vorgesehenen Maßnahmen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 23,93 Mio. EUR.
Die Finanzausstattung für die Durchführung der in den Kapiteln VI und VII vorgesehenen Maßnahmen beträgt 470 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
Der Höchstbeitrag der Gemeinschaft zur Durchführung der vorbereitenden Maßnahme wird auf 4 000 000 EUR festgesetzt und aus der Haushaltslinie 17 04 03 03 des…
Diese vorbereitende Maßnahme sollte von der Union weiter finanziert werden. Im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2010 hat die Haushaltsbehörde 2…
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen beträgt 836 260 EUR, die aus dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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