Erwägungsgrund 4 32021R0523
Auf Unionsebene bildet das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik den Rahmen für die Ermittlung nationaler Reformprioritäten und für die Überwachung von deren Umsetzung. Zur Unterstützung dieser Reformprioritäten arbeiten die Mitgliedstaaten – falls sie es für sinnvoll erachten, in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – ihre eigenen nationalen mehrjährigen Investitionsstrategien aus. Diese Strategien sollten zusammen mit den jährlichen nationalen Reformprogrammen vorgelegt werden, um die prioritären, aus nationalen und/oder Unionsmitteln zu fördernden Investitionsprojekte festzulegen und zu koordinieren. Die Strategien sollten auch dazu dienen, Unionsmittel in kohärenter Weise zu nutzen und den Mehrwert der finanziellen Unterstützung, die insbesondere aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, der mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Programm „InvestEU“ zu gewähren ist, zu maximieren.