Erwägungsgrund 5 32010D0274
Es ist erforderlich, den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 25. Mai 2010 bis zum 24. Mai 2011 festzulegen.
Es ist erforderlich, den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 25. Mai 2010 bis zum 24. Mai 2011 festzulegen.