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Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Ziel der EU BAM Rafah ist es, eine Präsenz als dritte Partei am Grenzübergang Rafah zu gewährleisten, um — in Zusammenarbeit mit den Maßnahmen der Union zum Aufbau von Institutionen — zur Öffnung des Grenzübergangs Rafah und zur Vertrauensbildung zwischen der israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde beizutragen.“
Artikel 4a Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Zivile Operationsführer übt unter der politischen Kontrolle und strategischen Leitung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und unter der Gesamtverantwortung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hoher Vertreter) bei EU BAM Rafah die Anordnungs- und Kontrollbefugnis auf strategischer Ebene aus.“
Artikel 5 Absatz 1 wird gestrichen; die verbleibenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert;
Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 9 Absätze 3 und 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 11 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 14 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 15 erhält folgende Fassung: Weitergabe von Verschlusssachen
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 24. Mai 2011.“
Artikel 17 erhält folgende Fassung: Überprüfung Diese Gemeinsame Aktion wird bis spätestens 15. April 2011 überprüft.“
Artikel 18 Absatz 3 wird gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.