Beschluss des Rates vom 3. Juni 2010 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss in Bezug auf die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 zu vertreten ist (2010/316/EU)
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 bleibt bis zum 30. Juni 2011 in Kraft.
Erwägungsgrund 2 32010D0316
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