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Im Haushalt für die technische Unterstützungseinheit des SIS in Straßburg sollten daher ab einem durch einstimmigen Beschluss der Vertreter der betreffenden Mitgliedstaaten festzulegenden Zeitpunkt Mittel für ein Wide Area Network einschließlich der Verschlüsselung, das die nationalen Teile des SIS mit der technischen Unterstützungseinheit verbindet, vorgesehen werden.
Das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 sieht vor, dass die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des C.SIS einschließlich der Kosten für das…
Zur Entwicklung des SIS II müssen technische Spezifikationen für das Kommunikationsnetz, dessen Bestandteile und die besonderen Netzanforderungen festgelegt…
Die neuen Mitgliedstaaten, die mit der Beitrittsakte von 2005 beigetreten sind, sollen zu einem vom Rat nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005…
Ab diesem Zeitpunkt sollte sich die Schweizerische Eidgenossenschaft am SISNET-Haushaltsplan beteiligen —
Die Mitgliedstaaten werden darin bestärkt, auf zwischenstaatlicher Ebene ein höheres Maß an Koordinierung, Austausch und Zusammenarbeit zu erreichen, um ihre…
Der Titel der C.SIS-Finanzregelung erhält folgende Fassung: „FINANZREGELUNG FÜR DIE EINRICHTUNG UND DEN BETRIEB DES SCHENGENER C.SIS UND DES WIDE AREA NETWORK…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.