Erwägungsgrund 2 32010D0365
Der Rat hat anhand folgender Schritte geprüft, ob die betroffenen Mitgliedstaaten ein zufriedenstellendes Datenschutzniveau gewährleisten:Den betroffenen Mitgliedstaaten wurde ein umfassender Fragebogen übermittelt, die Antworten wurden zur Kenntnis genommen, und in den betroffenen Mitgliedstaaten wurden Prüf- und Bewertungsbesuche zum Bereich des Datenschutzes nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (SCH/Com-ex (98) 26 def.) durchgeführt.