Erwägungsgrund 6 32010D0388
Da in der Zahlungsbilanz 2009-2010 der Ukraine eine Finanzierungslücke verbleibt, wird die Gewährung einer Makrofinanzhilfe als geeignete Maßnahme erachtet, um dem Ersuchen der Ukraine nachzukommen, den wirtschaftlichen Stabilisierungsprozess im Zusammenwirken mit dem laufenden IWF-Programm zu unterstützen. Diese Makrofinanzhilfe soll darüber hinaus einen Beitrag zur Verringerung des Außenfinanzierungsbedarfs des Staatshaushalts leisten.