Erwägungsgrund 9 32024R2773
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine muss sichergestellt werden, dass die Ukraine kontinuierlich finanzielle Mittel in ausreichender Höhe erhält. Zu diesem Zweck sollte ein Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (im Folgenden „Mechanismus“) eingerichtet werden, um der Ukraine eine nicht rückzahlungspflichtige finanzielle Unterstützung zu gewähren und dem Land so bei der Rückzahlung der zu seiner Unterstützung gewährten Darlehen zu helfen. Der Mechanismus sollte mit Mitteln ausgestattet werden, u. a. aus künftigen außerordentlichen Einnahmen aus der Immobilisierung staatlicher Vermögenswerte Russlands; diese Mittel sollten regelmäßig an die Ukraine ausgezahlt werden, um den Kapitalbetrag, die Zinsen und alle sonstigen mit den Darlehen verbundenen Kosten zu decken. Damit die Union die Ukraine direkt bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs unterstützen kann, sollte sie dem Land eine außerordentliche Makrofinanzhilfe in Form eines Darlehens (im Folgenden „MFA-Darlehen“) gewähren, die durch den Mechanismus unterstützt wird.