Art. 1 32010D0395
Die Entlastungsmaßnahme des Landes Baden-Württemberg zugunsten der Landesbank Baden-Württemberg für zwei Portfolien mit wertgeminderten strukturierten Wertpapieren stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.Die Beihilfe ist mit dem Binnenmarkt vereinbar.