Art. 2 32010D0395
Die Umstrukturierungsbeihilfe, die der Landesbank Baden-Württemberg von ihren staatlichen Anteilseignern gewährt wurde, stellt eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.Die Beihilfe ist unter der Bedingung, dass die Zusagen im Anhang dieses Beschlusses eingehalten werden, mit dem Binnenmarkt vereinbar.