Erwägungsgrund 5 32009D0488BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. Juni 2009 über den Abschluss einer Absichtserklärung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/488/EG, Euratom)
Mit dieser Absichtserklärung sind keine finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen verbunden —
Erwägungsgrund 17 32007D0252BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/252/JI)
Der Vertrag sieht für die Annahme dieses Beschlusses keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 vor.
Erwägungsgrund 9 32006D0908BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den ersten Teil des dritten Beitrags der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors (2006/908/EG, Euratom)
Für diesen Beschluss sind keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 EG-Vertrag und des Artikels 203 Euratom-Vertrag vorgesehen —
Erwägungsgrund 7 32008D0670BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2008/670/JI)
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keinerlei finanzielle Auswirkungen auf die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Sisnet-Haushaltsplan —
Art. 18 Abs. 1 32001R1206Für die Erledigung des Ersuchens nach Artikel 10 darf die Erstattung von Gebühren oder Auslagen nicht verlangt werden.