Erwägungsgrund 1 32009R0431
Umfang und Intensität der internationalen Finanzkrise wirken sich auf die potenzielle Nachfrage der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten nach mittelfristigem finanziellem Beistand aus und erfordern eine deutliche Anhebung des Höchstbetrags, der in der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 für den ausstehenden Kapitalbetrag der Darlehen festgelegt ist, die diesen Mitgliedstaaten gewährt werden können, von 25 Mrd. EUR auf 50 Mrd. EUR.