Erwägungsgrund 3 32023D2853
Die Republik Kenia (im Folgenden „Kenia“) hat das EU-OAG-WPA am 1. September 2016 unterzeichnet und am 28. September 2016 ratifiziert. Damit das EU-OAGWPA in Kraft treten kann, müssen alle OAG-Mitglieder es unterzeichnen und ratifizieren. Gegenwärtig haben die anderen OAG-Mitglieder das EU-OAG WPA noch nicht unterzeichnet und ratifiziert, sodass das Inkrafttreten des EU-OAG WPA verhindert wird.