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Die Mittelverwaltung sollte nach den Prinzipien der zentralen und der gemeinsamen Verwaltung und, der Einfachheit halber, gemäß den Durchführungsmodalitäten für den 10. EEF erfolgen —
Die Mittelverwaltung erfolgt nach den Prinzipien der zentralen und der gemeinsamen Verwaltung und gemäß den Bestimmungen und Verfahrensvorschriften für den 10.…
Der Einfachheit halber sollte die Mittelverwaltung gemäß den Durchführungsmodalitäten für den zehnten EEF erfolgen —
Die Verwaltung der Mittel nach Absatz 1 erfolgt gemäß den Durchführungsmodalitäten für den 10. EEF.
Aus Gründen der Klarheit der Methoden der Ausführung der EEF-Mittel sollten die in der Finanzregelung für den 9. EEF niedergelegten Bestimmungen über die…
Die geteilte Mittelverwaltung im Sinne des Artikels 53b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 kann im Rahmen der Komponente Grenzüberschreitende…
Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung können gemäß den in Teil 2 Titel I und II der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 festgelegten Regeln durch geteilte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.