Erwägungsgrund 5 32006R0389
Die Maßnahmen, die im Rahmen dieser Verordnung finanziert werden sollen, sind Ausnahme- und Übergangsmaßnahmen und dienen insbesondere der Vorbereitung und gegebenenfalls der Erleichterung der umfassenden Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den betreffenden Landesteilen nach einer Lösung der Zypern-Frage.