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In der Resolution 1929 (2010) heißt es weiter, dass die VN-Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Seerecht, die Überprüfung von Schiffen auf Hoher See mit Zustimmung des Flaggenstaates verlangen können, wenn es Informationen gibt, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass das Schiff Artikel befördert, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010) verboten ist.
Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Seerecht, mit Zustimmung des Flaggenstaates die Überprüfung von Schiffen auf hoher…
Hat der mutmaßliche Verstoß auf Hoher See stattgefunden, so arbeitet der Hafenmitgliedstaat bei dessen Untersuchung mit dem Flaggenstaat zusammen und verhängt…
In der Resolution 1929 (2010) werden alle Staaten aufgefordert, nach Maßgabe ihrer nationalen Befugnisse und Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem…
Die Resolution 1929 (2010) sieht ferner vor, dass alle VN-Mitgliedstaaten gehalten sind, Artikel, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach den…
Ferner sieht die Resolution 1929 (2010) vor, dass die VN-Mitgliedstaaten gehalten sind, die Bereitstellung von Bunkerdiensten oder anderen Wartungsdiensten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei einer Überprüfung eines Schiffes in einem Hafen in ihrem Hoheitsgebiet gemäß der Richtlinie 2009/16/EG nachgeprüft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.