Erwägungsgrund 2 32010D0439
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte bis zum 31. August 2011 verlängert werden. Das Mandat kann jedoch auch eher enden, wenn der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) nach Inkrafttreten des Beschlusses über die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes einen entsprechenden Beschluss erlässt.