Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird mit einem Vorbehalt zu seinem Artikel 27 Absatz 1 im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Der Wortlaut des VN-Übereinkommens ist in Anhang I dieses Beschlusses wiedergegeben. Der Wortlaut des Vorbehalts ist in Anhang III dieses Beschlusses enthalten.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Wortlaut des UNESCO-Übereinkommens ist diesem Beschluss als Anhang 1a beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.