Erwägungsgrund 9 32026R1395
Das APS sollte aus einer Grundregelung (Standard-APS-Regelung) und zwei Sonderregelungen bestehen, nämlich der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+-Sonderregelung) und der Sonderregelung „Everything But Arms“ (EBA-Sonderregelung – „Alles außer Waffen“) für die am wenigsten entwickelten Länder. Es wird also die Struktur des vorangegangenen Zeitraums beibehalten, da es auf die bedürftigsten Länder konzentriert ist und dem unterschiedlichen Entwicklungsbedürfnissen der begünstigten Länder Rechnung trägt. Das APS sollte die regionale Integration zwischen Entwicklungsländern fördern und auf das gesamte Hoheitsgebiet der begünstigten Länder Anwendung finden, einschließlich auf Sonderwirtschaftszonen und Exporthandelszonen.