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Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Urkunde zur förmlichen Bestätigung des VN-Übereinkommens gemäß seinen Artikeln 41 und 43 im Namen der Europäischen Gemeinschaft beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.
Bei der Hinterlegung der Urkunde zur förmlichen Bestätigung hinterlegt (hinterlegen) die bestellte(n) Person(en) gemäß Artikel 44 Absatz 1 des Übereinkommens die in Anhang II dieses Beschlusses wiedergegebene Erklärung zur Zuständigkeit und den in Anhang III wiedergegebenen Vorbehalt.
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Urkunde der förmlichen Bestätigung rechtsverbindlich…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Urkunde nach Artikel 58 Absatz 2 des Übereinkommens im Namen…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Urkunde zur Annahme des Übereinkommens im Namen der…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Übereinkommens von…
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, im Namen der Union für Belange, die in die Zuständigkeit der Union fallen, die…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunde im Namen der Gemeinschaft gemäß Artikel 69…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.