Erwägungsgrund 2 32010D0566Im Interesse der Klarheit, der langfristigen wirtschaftlichen Planungssicherheit und der Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten sind die…
Erwägungsgrund 5 32009R1154VERORDNUNG (EG) Nr. 1154/2009 DER KOMMISSION vom 27. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Israel
Da das Abkommen am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, sollte diese Verordnung ab diesem Datum gelten.
Erwägungsgrund 5 32011D0090BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Ausdehnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen (2011/90/EU)
Um die vorläufige Anwendung des Protokolls sicherzustellen, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2011 gelten —
Erwägungsgrund 15 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten —
Erwägungsgrund 6 32012R0134VERORDNUNG (EU) Nr. 134/2012 DES RATES vom 23. Januar 2012 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik
Da das Protokoll zum Abkommen am 31. Dezember 2011 ausgelaufen ist, sollte diese Verordnung ab 1. Februar 2012 gelten —
Erwägungsgrund 7 32005R1460VERORDNUNG (EG) Nr. 1460/2005 DER KOMMISSION vom 8. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente und Referenzmengen für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien
Da das Abkommen ab dem 1. September 2005 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten.