Erwägungsgrund 1 32010D0573
Der Rat hat am 25. Februar 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/160/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau angenommen. Diese restriktiven Maßnahmen wurden durch den Beschluss 2010/105/GASP des Rates bis zum 27. Februar 2011 verlängert, ihre Anwendung wurde jedoch bis zum 30. September 2010 ausgesetzt.