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Im September 2005 wurde das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklear-terroristischer Handlungen zur Unterzeichnung aufgelegt. Nach Inkrafttreten des Übereinkommens sind die Vertragsstaaten aufgefordert, Rechtsvorschriften zu erlassen, durch die derartige Delikte unter Strafe gestellt werden.
Aufruf an alle Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben, das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen zu…
Durch das Internationale Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und…
Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle lag vom…
Die Vertragsstaaten und die Europäische Atomgemeinschaft haben im Juli 2005 im Konsens vereinbart, das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial…
Seit der Unterzeichnung des Übereinkommens wurden neue gemeinschaftliche Rechtsvorschriften erlassen, die für die Durchführung des Übereinkommens von Belang…
Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das daraus resultierende Rechtsinstrument ist vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Einklang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.