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Die Vertragsstaaten und die Europäische Atomgemeinschaft haben im Juli 2005 im Konsens vereinbart, das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM) zu ändern, um seinen Geltungsbereich auf die friedliche innerstaatliche Nutzung und Lagerung sowie die Beförderung von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen auszuweiten und die Vertragsstaaten zu verpflichten, Verstöße gegen das Übereinkommen strafrechtlich zu ahnden.
Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (CPPNM — Convention on the Physical Protection of Nuclear Materials and Nuclear…
Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM — Convention on the Physical Protection of Nuclear Materials) wurde 1979 angenommen und…
Da in der Gemeinschaft Kernmaterial in immer größeren Mengen erzeugt, verwendet, befördert und wieder verwertet wird, der Handel mit Kernmaterial zunimmt und…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Im September 2005 wurde das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklear-terroristischer Handlungen zur Unterzeichnung aufgelegt. Nach Inkrafttreten des…
Der Beitritt zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.