Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung unterstützt die Union die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (im Folgenden „ICSANT“) weiter durch eine operative Maßnahme.
Die Ziele der Maßnahme gemäß Absatz 1 sind die Folgenden:
die Erhöhung der Zahl der Staaten, die Verfahren einleiten, um dem ICSANT beizutreten, sowie die Schärfung des Bewusstseins und die Vertiefung des Wissens über ICSANT bei den Begünstigten, wie beispielsweise nationalen politischen Entscheidungsträgern, und in internationalen Foren;
die Verbesserung der nationalen Rechtsvorschriften und der Kapazitäten von Kriminalbeamten und anderen einschlägigen nationalen Interessenträgern in den begünstigten Ländern in Bezug auf die Ermittlung, Strafverfolgung und Entscheidung von Rechtssachen, in denen das ICSANT von Bedeutung ist;
die Stärkung von Strategien, Verfahren und Methoden zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der von nichtstaatlichen Akteuren, einschließlich Terroristen, die Kernmaterial oder anderes radioaktives Material erwerben, besitzen und/oder verwenden, ausgehenden Bedrohung;
die Verbesserung der Kenntnis und des Verständnisses der Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus und durch andere Straftaten im Zusammenhang mit solchen Materialien;
die Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, innerhalb und zwischen den Vertragsstaaten bei der Ausarbeitung und Annahme wirkungsvoller und praktischer Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens.
Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme nach Absatz 1 ist im Anhang enthalten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die in Absatz 1 genannte Maßnahme hat folgende Ziele:
Die Ziele der in Absatz 1 genannten Maßnahme sind:
die Verbesserung der Schutzmaßnahmen für proliferationsrelevante Materialien und Ausrüstungen und der einschlägigen Technologie, Unterstützung bei der…
die Förderung der Einhaltung der relevanten rechtsverbindlichen und nicht rechtsverbindlichen internationalen Übereinkünften zur Verbesserung der nuklearen…
Die Ziele der Maßnahme gemäß Absatz 1 sind die Folgenden:
die Verbesserung der Schutzmaßnahmen für proliferationsrelevante Materialien und Ausrüstungen und der einschlägigen Technologie, Unterstützung bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.