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Die Mitgliedstaaten sollten die Einkünfte auf der Grundlage verbindlicher Rechtsakte an Projekte auszahlen. Nach Maßgabe der Richtlinie 2003/87/EG sollte die Auszahlung jährlich, bei CCS-Demonstrationsprojekten auf der Grundlage der gespeicherten Menge CO2, die nach Richtlinie 2003/87/EG gemeldet, überwacht und überprüft wurde, und bei RES-Projekten auf der Grundlage der erzeugten Energie erfolgen. Wenn ein Mitgliedstaat allerdings garantiert, dass überschüssige Mittel erstattet werden, sollte es möglich sein, die Mittel für ein Projekt zu einem Teil oder vollständig auszuzahlen, bevor das Projekt in Betrieb geht. Angesichts der besonderen Bedeutung, die dem Austausch von Wissen im Rahmen eines Demonstrationsprogramms zukommt, sollten Mittel nur dann ausgezahlt werden, wenn die Anforderungen an den Wissensaustausch erfüllt sind.
Die Auszahlung erfolgt jährlich. Der ausgezahlte Betrag entspricht bei CCS-Demonstrationsprojekten der Menge CO2, die in dem betreffenden Jahr gemäß der…
Mit Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG wird ein Mechanismus zur Finanzierung von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine…
Dieser Beschluss enthält Vorschriften und Kriterien für 1. die Auswahl von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine umweltverträgliche Abscheidung…
Die Mitgliedstaaten prüfen, ob ein Projekt die Förderkriterien nach Artikel 6 erfüllt. Ist dies der Fall und unterstützt der Mitgliedstaat das Projekt, so…
Nichtausgezahlte Einkünfte aus der ersten Runde von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können über die einschlägigen, von der Europäischen…
Die Projekte werden nach steigenden Kosten je Leistungseinheit geordnet. CCS-Demonstrationsprojekte bilden eine einzige Gruppe. RES-Demonstrationsprojekte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.