Erwägungsgrund 11 32010D0670
Um die technologische Vielfalt zu gewährleisten, sollten im Rahmen der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen acht CCS-Demonstrationsprojekte (darunter mindestens ein und höchstens drei Projekte in jeder Projektkategorie, mindestens drei Projekte der Speicherung in einer ehemaligen Kohlenwasserstofflagerstätte und mindestens drei Projekte der Speicherung in salinen Aquiferen) sowie ein Projekt in jeder der RES-Projektunterkategorien gefördert werden. Bei Verfügbarkeit ausreichender Mittel sollte es möglich sein, weitere Projekte zu finanzieren, wobei auf die Ausgewogenheit von CCS- und RES-Demonstrationsprojekten zu achten ist. Außerdem sollten zur Gewährleistung der geografischen Ausgewogenheit mindestens eines und nicht mehr als drei Projekte in jedem Mitgliedstaat gefördert werden. Dieses Kriterium darf jedoch nicht dazu führen, dass Projekte, die im Hoheitsgebiet mehrerer Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, gerade deswegen eingeschränkt werden.